Die diktatorisch vom Familienclan der Kims (Staatsoberhaupt: Kim Jong-un, Regierungschef: Kim Tok-hun) regierte Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), in der Militär und Staatspolizei in allen Lebensbereichen enormen Einfluss besitzen, geht mit äußerster Brutalität gegen jede Andeutung von Kritik vor.
Ein großes Problem ist jedoch seit vielen Jahrzehnten auch der Hunger: Während die Nomenklatura im Luxus schwelgt, wird die Bevölkerung je nach Nähe zur Staatsideologie und zum Regime in 3 Klassen und 51 Unterklassen eingeteilt (Das Songbun-System erinnert hierbei an das Kastensystem in Indien). Wer in der Rangfolge unten steht, hat keine Chancen auf eine angemessene Ernährung (oder gar Reisen innerhalb der Republik). Die Bevölkerung ist von Hilfslieferungen abhängig. Mehrere Überschwemmungen in den 90er Jahren und der ständige Mangel an Dünger und Maschinen haben gravierenden Mangel und geschätzt 1.000 000 Tote zur Folge. Schuld daran ist vor allem die Abschottungspolitik gegenüber der Weltgemeinschaft. Fast alle internationalen Hilfsorganisationen mussten das Land verlassen oder verließen es wegen der untragbaren Arbeitsbeschränkungen. Die deutsche Welthungerhilfe ist noch eine der wenigen vor Ort. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) versucht das staatliche Verteilsystem (PDS, Public Distribution System) wenigstens etwas zu unterstützen. Die tägliche Ration für einen nordkoreanischen Bürger bei der staatlichen Nahrungsverteilung lagen im August 2014 bei 250 Gramm pro Tag gelegen hat. In den Jahren zuvor lag es bei 410 Gramm pro Tag.
Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) teilte im September 2015 mit, dass die Nahrungsmittelproduktion in Nordkorea im Jahr 2014 stagniert habe, nachdem sie in den drei Jahren zuvor angestiegen war. 2015 habe eine Dürre dafür gesorgt, dass die Produktion von Reis und anderem Getreide um mehr als 10% zurückging. Im Vergleich zu Männern in Südkorea sind die nordkoreanischen ca. 8 cm kleiner (Frauen 6 cm) und fast 13 kg (Frauen fast 11 kg) leichter und oft geistig weniger entwickelt. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt in Südkorea 81,4 Jahre, in Nordkorea 69,5 Jahre (Stand 2012). Das staatliche Gesundheitswesen ist zudem in einem katastrophalen Zustand. Es fehlt an Medizin (Antibiotika, Narkosemittel bspw. bei Amputationen), das Personal ist meist korrupt und behandelt nur gegen Geld oder Waren, und die hygienischen Bedingungen (sterile Nadeln, saubere Bettwäsche) in den Krankenhäusern sind miserabel.
Aufgrund des Mangels an medizinischen Produkten, der sich durch die Verhängung der UN-Sanktionen seit 2017 noch verschärft hatte, war das Land nur schlecht auf eine Notsituation im Bereich der Gesundheitsversorgung wie die Corona-Pandemie vorbereitet. Nach Angaben von Personen, die im nordkoreanischen Gesundheitswesen arbeiteten, hatte der Mangel an medizinischen Gütern zur Folge, dass sich die wachsende Mittelschicht im informellen Wirtschaftssektor, den sogenannten »grauen Märkten«, mit Medikamenten und medizinischen Dienstleistungen versorgte. Neben dem staatlichen System der offiziell kostenlosen medizinischen Versorgung, existierte daher für diejenigen, die es sich leisten konnten, eine Gesundheitsversorgung gegen Bezahlung. Durch die Schließung der Grenzen und strengere Sicherheitsmaßnahmen wurden humanitäre Hilfslieferungen, legale Importe und der Schmuggel von Waren in das Land noch zusätzlich unterbrochen, sodass medizinische Produkte auf den Märkten knapp waren.
Während der Corona-Pandemie stellten viele Hilfsorganisationen ihre Aktivitäten aus Gesundheits- und Sicherheitsbedenken vorübergehend ein. Einige UN-Organisationen und NGOs konnten jedoch Ausnahmegenehmigungen erwirken und trotz der UN-Sanktionen Medikamente, Schutzausrüstung und andere medizinische Güter nach Nordkorea bringen.
Tuberkulose, Anämie (Blutarmut), Spulwurminfektionen als eine der häufigsten Krankheiten können oft nicht behandelt werden. Ein Arzt hat 140 Haushalte zu betreuen (Stand 2009). Viele NordkoreanerInnen berichten, dass mittlerweile auch Drogen wie Opium (Jeong tong pyeon) oder dem Crystal Meth ähnelnde Amphetamine (Bingdu) als “Ersatzmedikamente” im Umlauf sind. Krankenwagen wurden in machen Provinzen seit den 90er Jahren nicht mehr gesehen und haben oftmals kein Benzin, und in Krankenhäusern fällt oft der Strom und die Heizung aus.
links: Behandlung mit einem russischen Amplipuls-Gerät (Entbindungsklinik Pjöngjang 2008) rechts: Krankenhausangestellte und die wachenenden Augen der beiden Großen Führer (Pjöngjang 2012, ©stephan und iStock)
Zudem gilt das Überschreiten der Grenze nach China, um Nahrung zu suchen oder das Land zu verlassen, als illegal und wird drakonisch bestraft. Die chinesische Regierung gewährt nordkoreanischen Geflüchteten kein Asyl und schickt diese nach Nordkorea zurück und gestattet dem UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) keinen Zugang zu diesen Menschen. Auch China’s Anrainerstaat Laos schickt immer wieder nordkoreanische Geflüchteten in ihre Heimat zurück. Die leiseste Kritik an Maßnahmen der nordkoreanischen Regierung, das Vergessen der Texte der “Großen Führer” Kim Il-sung und Kim Jong-il oder Kritik am aktuellen Staatsoberhaupt Kim Jong-un führen zur Einweisung in eines der politischen Straflager (wovon wir das Lager Yodok hier genauer betrachten), teilweise auch von Familienangehörigen, weil die Sippe für den Einzelnen haftet. Die Zustände in den 2013 noch vergrößerten Lagern (das Kwanliso 16 in Hwasŏng ist das größte und mit seinen 560 qkm doppelt so groß wie Dortmund) sind unvorstellbar grausam. Es gab bisher nur einige wenige Insassen, denen die Flucht nach Südkorea gelang. Die Existenz der politischen Straflager wird zwar noch immer vom Regime geleugnet, ist durch Satellitenaufnahmen und Zeugenaussagen jedoch eindeutig belegt. Überlebende berichten zudem immer wieder von Folter, öffentlichen Hinrichtungen und Zwangsarbeit in den Lagern. Neben den politischen Strafgefangenenlagern (Kwanlisos, Lager 14 – Kaech’ŏn, Lager 15 – Yodok, Lager 16 – Hwasŏng und Lager 25 – Ch’ŏngjin) gibt es zusätzlich 13 sog. Umerziehungslager (Kyohwasos) in denen auch gefoltert wird. Genaue Gefangenenzahlen zu diesen Lagern liegen uns nicht vor. Amnesty geht davon aus, dass 120.000 Menschen in politischen Straflagern und anderen Haftanstalten (bis zu 180) gefangen gehalten werden, darunter sowohl NordkoreanerInnen als auch ausländische Staatsangehörige. Viele derjenigen, die in diesen Lagern festgehalten wurden, waren nicht wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung verurteilt, sondern in Sippenhaft genommen worden, weil sie mit Personen in Verbindung standen, die als Bedrohung des Staates betrachtet wurden.
Im Februar 2014 veröffentlichte die sog. Commission of Inquiry (CoI) der UNO nach mehrmonatigen Untersuchungen und der Anhörung von über 300 Augenzeugen einen ausführlichen Report über systematische, weit verbreitete und grobe Verstöße gegen die Menschenrechte durch die nordkoreanische Regierung. Wir halfen diesem Untersuchungsausschuss bei der Auswertung von Satellitenbildern. Amnesty International fordert von Nordkorea Verbesserungen der Menschenrechtssituation, wie sie im Report durch den Untersuchungsausschuss vorgeschlagen werden. Der UNO-Report sieht vor allem die Menschenrechtsverletzungen, die in den politischen Straflagern Nordkoreas begangen werden, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Dezember 2014 nahm zum ersten Mal in seiner Geschichte der UNO Sicherheitsrat die Menschenrechtssituation in Nordkorea auf seine Agenda, nachdem im November 2014 bei der UNO Generalversammlung 116 Mitgliedsstaaten dafür stimmten. Unter anderem haben China und auch Russland (beide mit Vetorecht im UNO Sicherheitsrat) dagegen gestimmt. Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehen wie andere Grundrechte zwar in der nordkoreanischen Verfassung, gelten jedoch praktisch nicht. Religiöse Betätigung, ebenfalls in der Verfassung garantiert, hat drakonische Lagerstrafen für die ganze Familie (Sippenhaft-Prinzip) zur Folge, sobald sie außerhalb der staatlich verordneten minimalistischen buddhistischen und christlichen Behördenstruktur gelebt wird.
Illustration des ehemaligen Gefangenen Kwon Hyo-jin, der im Lager Chongori inhaftiert war (© Dem OHCHR von Kim Kwang-il zur Verfügung gestellt.)
Amnesty durfte Nordkorea das letzte Mal 1995 besuchen, und bekam von den Behörden das “rehabilitation center” in Sariwon gezeigt. Die Möglichkeit das Land selbst zu erkunden wurde uns verweigert.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Der UNO-Mitgliedstaat Nordkorea (seit 1991) ist eines der Länder, in denen sämtliche Menschenrechte auf das härteste verletzt werden. Nordkorea ist Unterzeichner folgender UNO-Vereinbarungen: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (und somit Einhaltung der Menschenrechte und Gewährung von Reisefreiheit, von Nordkorea 1981 unterzeichnet), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Gewährung von Berufsfreiheit, angemessene Arbeitsbedingungen, von Nordkorea 1981 unterzeichnet), UNO Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (von Nordkorea 2001 unterzeichnet) und der UNO Kinderrechtskonvention (von Nordkorea 1990 unterzeichnet) und verletzt die Vereinbarungen in allen Bereichen!
Nordkorea erklärte zudem 2005, Kernwaffen zu besitzen und rief sich zur Nuklear-/Atommacht aus. Kim Jong-un verankerte dies auch in der Verfassung.
Im Land gibt es keine Pressefreiheit, und Nordkorea nimmt auf der Rangliste der Pressefreiheit den 179. von 180 Plätzen ein. (Quelle: Reporter ohne Grenzen)
DAS STRAFGESETZ NORDKOREAS
– aus der Verfassung in der Fassung vom 14. Mai 2012 (Jahr 101 Juche-Zeitrechnung)
– ergänzt und geändert durch Verordnung Nr. 2387 des Präsidiums der Obersten Volksversammlung
Art. 8 der Verfassung des Landes legt fest, dass die sozialistische Ordnung Nordkoreas dem Arbeitervolk garantiert, selbst über die Gesellschaft bestimmen zu dürfen und dass das System zum Wohle des arbeitenden Volkes mit Fokus auf den Menschen wirkt.
KAPITEL 3 – VERBRECHEN GEGEN DEN STAAT UND DAS VOLK / SEKTION 1 – VERBRECHEN GEGEN DEN STAAT
Artikel 60 – Eine Person, die sich an einer Verschwörung zum Sturz der Regierung, Aufruhr, Demonstrationen, Stürmung oder Anschlägen beteiligt oder sich gegen den Staat stellt, wird mit mindestens 5 Jahre Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere droht die lebenslange Strafe im Erziehungslager, die Todesstrafe oder die Enteignung.
Artikel 61 – TERRORISTISCHE AKTIVITÄTEN Eine Person, die politische Kader tötet oder entführt oder Bürgern mit staatsfeindlichen Absichten Schaden zufügt, wird mit mindestens 5 Jahren Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere droht die lebenslange Freiheitsstrafe im Erziehungslager, die Todesstrafe, sowie die Enteignung.
Artikel 62 – ANTI-NATIONALISTISCHE PROPAGANDA Wer gegen den Staat anti-nationalistische Propaganda verbreitet oder das Volk aufhetzt, wird mit bis zu 5 Jahren Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere der Tat droht eine Strafe von mindestens 5 bis zu 10 Jahren Erziehungslager.
Artikel 63 – HOCHVERRAT AM VATERLAND Wenn ein Bürger das Vaterland verrät und in ein anderes Land flieht, sich ergibt, untreu ist, Staatsgeheimnisse weitergibt oder sonstige Delikte gegen das Vaterland begeht, wird mit mindestens 5 Jahren Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere droht die lebenslange Strafe im Erziehungslager, die Todesstrafe, sowie die Enteignung.
Artikel 64 – SPIONAGE Wenn jemand, der nicht Staatsbürger der Demokratischen Volksrepublik Korea ist, unser Land zu Zwecken der Spionage betritt, Staatsgeheimnisse aufdeckt, sammelt und weitergibt, wird mit mindestens 5 Jahren bis zu 10 Jahren Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere der Tat wird eine Strafe von bis zu 15 Jahren Erziehungslager verhängt.
Artikel 66 – VERANLASSUNG DER BEWAFFNETEN INTERVENTION UND DER ABBRUCH DER DIPLOMATISCHEN BEZIEHUNGEN Fremde Staatsangehörige, die ein fremdes Land oder eine Gruppe im Ausland zu bewaffneter Intervention oder zur Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen anstiften, werden mit mindestens 10 Jahren Erziehungslager bestraft.
Artikel 67 – GEWALT GEGEN AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE Wer das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines sich in der Volksrepublik aufhaltenden Ausländers verletzt, um die Beziehung der Volksrepublik zu einem anderen Staat zu verschlechtern, wird mit mindestens 5 bis zu 10 Jahren Erziehungslager bestraft. Bei besonderer Schwere der Tat beträgt die Strafe mindestens 10 Jahre Erziehungslager.
NORDKOREA UND DEUTSCHLAND
Auszug aus dem Ostasienkonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2002: “Zwar erschwert die Abgeschlossenheit Nordkoreas die Einschätzung der dortigen Menschenrechtslage, die Gesamtsituation im Land und vereinzelte Augenzeugenberichte geben jedoch Anlass zu schlimmen Sorgen. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen am 01. März 2001 hat unter anderem zum Ziel, die für uns bestehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und der Einflussnahme allmählich zu verbessern. Sollte die Möglichkeit hierzu entstehen, wollen wir das Umdenken in Richtung auf Öffnung und Geltung des Rechts begleiten und fördern. Für die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs mit Nordkorea gibt es auf EU-Ebene erste Ansätze…Auch wenn sich in Nordkorea eine Öffnung abzeichnet, wird es geraume Zeit dauern, ehe substanzielle Handelsbeziehungen zu diesem Land möglich werden.” (Quelle: www.auswaertiges-amt.de)
Beide Länder unterhalten in den Hauptstädten Pjöngjang und Berlin Botschaften.
Die Deutsch-Koreanische Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages pflegt bilaterale Kontakte zur Demokratischen Volksrepublik Korea.
Im Oktober 2015 fand im Rahmen einer Delegationsreise der Parlamentariergruppe in Pjöngjang eine Dialogveranstaltung statt zum Thema „Rolle und Bedeutung der Politischen Stiftungen sowie der kulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und humanitären Mittlerorganisationen in der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Korea“. Neben den Mitgliedern der Parlamentariergruppe nahmen auch VertreterInnen der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung, der Deutschen Welthungerhilfe, des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR, des Deutsch-Koreanischen Gesundheitsforums, humedica e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, der Alexander von Humboldt-Stiftung, des Goethe-Instituts, der Freien Universität Berlin, des Vereins „ZUSAMMEN“ – Bildungszentrum für gehörlose, blinde und nichtbehinderte Kinder Hamhung e.V. sowie Vertreter der Partnerorganisationen in der Demokratischen Volksrepublik Korea teil. (Quelle: koschyk.de)
Auf dem Gebiet der politischen Bildung sind die in Seoul ansässigen Politischen Stiftungen, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Hanns-Seidel-Stiftung wichtige Akteure. Ihre VertreterInnen besuchen Nordkorea in regelmäßigen Abständen und offerieren verschiedene Dialogprogramme.
In der Delegation für die Beziehungen zur Koreanischen Halbinsel des Europäischen Parlaments arbeiten derzeit fünf Abgeordnete aus Deutschland.
Deutsche Firmen wie Bauer Comp Holding, EMT Industry, Fristam Pumpen, Lintec, Karl Mayer Textilmaschinenfabrik, Groz-Beckert oder Troge Medical hegen wirtschaftliche Interessen in Nordkorea. (Quelle: OAV – German Asiac Pacific Business Association)
Das Deutsch-Koreanische-Gesundheitsforum ermöglicht nordkoreanischen Ärzten die Aus- und Weiterbildung in Deutschland. (Quelle: koschyk.de)
2013 wurden 44 NordkoreanerInnen in Deutschland eingebürgert (Quelle: Statistisches Bundesamt), was nicht so einfach ist, denn für gewöhnlich haben nur NordkoreanerInnen in Deutschland Asylanspruch, wenn sie zum Fluchtzeitpunkt Funktionäre der nordkoreanischen Arbeiterpartei waren oder übergelaufene Angehörige des Militärs. (Quelle: Verwaltungsgerichtshof Mannheim, 3.6.2005)
2014 wurden 10 Asylanträge von nordkoreanischen Staatsbürgern in Deutschland gestellt. Gegenwärtig (April 2015) sind beim Bundesamt noch 7 Asylverfahren aus Nordkorea anhängig. Im Jahr 2014 hat das Bundesamt 12 Asylverfahren aus Nordkorea entschieden, in keinem Fall wurde ein Schutzstatus festgestellt, die Schutzquote geht damit gegen Null. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Im Mai 2011 belief sich laut Ausländerzentralregister (AZR) der Anteil von nordkoreanischen StaatsbürgerInnen in Deutschland auf 1086. Im Dezember 2014 hingegen hielten sich nur noch 984 NordkoreanerInnen in Deutschland auf, von denen circa 85 hier geboren wurden. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Die deutsche Welthungerhilfe ist als die letzte deutsche NGO in Nordkorea dauerhaft vor Ort. Die Projektleiterin Regina Feindt wurde im April 2015 des Landes verwiesen. Finanziert werden die Projekte der Welthungerhilfe unter anderem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ). (Quelle: Homepage Welthungerhilfe)
NORDKOREA UND DIE VEREINTEN NATIONEN
Unser offener Brief an die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Dezember 2014) und unser offener Brief (November 2014) an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, um in der UNO-Vollversammlung für eine Resolution zu stimmen, in welcher der Sicherheitsrat aufgefordert wird ein mögliches Strafverfahren gegen Nordkorea vor dem Internationalen Strafgerichtshof einzuleiten. Mehrheitlich wurde in der Vollversammlung dafür gestimmt, dass sich der Sicherheitsrat künftig damit beschäftigt.
Schon in den Monaten vorher lieferten wir dem UNO-Untersuchungsausschuss zu Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea umfangreiche Satellitenbilder-Auswertungen der Straflager in Nordkorea, die auch im CoI-Report wiederzufinden sind.
Mitte 2015 eröffnete in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul ein “UN-Fieldoffice” um näher an Nordkorea recherchieren zu können. Seit 2016 ist Tomas Ojea Quintana Der UNO-Sonderberichterstatter für Nordkorea.
v.l.n.r.: Der ehemalige UNO-Sonderberichterstatter für Nordkorea Marzuki Darusman und der UNO-Untersuchungsausschuss (CoI) zu Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea um Michael Kirby und Sonja Biserko bei der Veröffentlichung ihres Reports 2014. Amnesty International unterstützte den Ausschuss bei der Auswertung von Satellitenfotos.
Der Untersuchungsausschuss bei seiner Arbeit: Zeugenanhörung in Tokio (© OHCHR)
CHINA UND SEIN UMGANG MIT NORDKOREANISCHEN GEFLÜCHTETEN
Berichten zufolge sind in den letzten Jahren die Grenzkontrollen in Nordkorea strenger geworden, seitdem Kim Jong-un nach dem Tod seines Vaters im Dezember 2011 an die Macht gekommen ist. Das Regime verurteilt Personen, die die Grenze ohne vorherige Erlaubnis übertreten, und droht ihnen mit schweren Strafen. Diese Maßnahmen führten vermutlich zum Rückgang der Anzahl an NordkoreanerInnen, die Südkorea erreichten. China ist ein Vertragsstaat des UN-Abkommens über die Rechtsstellung von Geflüchteten. Jedoch erlaubt China gegenwärtig dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), welches Büros in Peking unterhält, keinen Zugang zu den NordkoreanerInnen, die aus ihrem Land fliehen. Die chinesische Regierung sieht NordkoreanerInnen, welche die Grenze ohne vorherige Erlaubnis überqueren, nicht als AsylbewerberInnen, sondern als irreguläre “Wirtschaftsflüchtlinge” an. Wenn sie bei der Flucht ergriffen werden, werden sie in ihr Heimatland abgeschoben, wo sie üblicherweise schwere willkürliche Strafen, Folter, Misshandlungen und sogar eine mögliche Hinrichtung erwarten.
Internationale Gesetze verbieten direkt oder indirekt die Abschiebung von Personen in Länder, in denen ihnen Strafverfolgung, Folter, Misshandlungen, Hinrichtungen und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Die chinesische Regierung sollte keine Menschen in ein Land zurückschicken, in dem sie der unmittelbaren Gefahr von Verfolgung oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie willkürlicher Verhaftung, Folter und anderen Misshandlungen, dem Verschwindenlassen oder Hinrichtungen ausgesetzt sind. Wir bitten China daher dringend, den dafür anspruchsberechtigten NordkoreanerInnen Flüchtlingsstatus zu gewähren, dem UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) Zugang zu diesen Menschen zu gestatten, und den Menschen zu erlauben weiter nach Südkorea oder in andere Länder ihrer Wahl reisen zu dürfen.
2018: In China wurden seit Mitte März 2017 acht aus Nordkorea geflüchtete Personen in Gewahrsam gehalten. Sollten sie nach Nordkorea abgeschoben werden, so drohen ihnen dort Verfolgung und andere schwere Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen oder gar die Hinrichtung.
Laut Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wurden die acht Nordkoreaner_innen von der Verkehrspolizei angehalten, als sie in Shenyang in der Provinz Liaoning unterwegs waren. Da sie keine gültigen Ausweispapiere mit sich führten, wurden sie auf die örtliche Polizeiwache gebracht.
Daraufhin setzten sich die acht Nordkoreaner_innen mit einem christlichen Priester in Verbindung, der sie bis dahin unterstützt hatte. Mitte Juni berichtete der Priester, dass die acht Personen nach wie vor auf der Polizeiwache in Gewahrsam gehalten werden und in unmittelbarer Gefahr sind, nach Nordkorea abgeschoben zu werden.
Unter den acht Nordkoreaner_innen befinden sich auch zwei Frauen, die eigenen Angaben zufolge an chinesische Männer verkauft und von diesen mit Schlägen misshandelt worden waren. Zwei weitere Frauen erlitten Verletzungen, konnten sich jedoch nicht im Krankenhaus behandeln lassen, weil sie keine Ausweispapiere hatten.
Ein nordkoreanischer Soldat bewacht die Grenze der Demokratischen Volksrepublik Korea (© KIM JAE-HWAN/AFP/Getty Images)
Attach:OpenLetterToChina_eng.pdf | Unser, von unserer ehemaligen Generalsekretärin Selmin Çalışkan unterzeichneter offener Brief an China’s Präsident Xi Jinping (englische Version) Attach:OpenLetterToChina_mandarin.pdf | Unser offener Brief an China’s Präsident Xi Jinping (chinesische Version)
Ende April 2015 appellierten 1.000 UnterstützerInnen an China: SEND NO ONE BACK TO NORTH KOREA
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